Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“ Wie allerdings eine „leistungsfähige Feuerwehr“ zu definieren ist, kann meist weder dem jeweiligen Feuerwehrgesetz noch anderen gesetzlichen Vorgaben entnommen werden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kommt diese Aufgabe jeder Gemeinde selbst zu. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausgewogenen Feuerwehrbedarfsplanung, die neben den feuerwehrtaktischen Aspekten auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der kommunalen Haushaltsführung berücksichtigt. Insofern liefert dieser Feuerwehrbedarfsplan eine Abwägung zwischen den fachlich erforderlichen Bemessungsszenarien und deren finanziellen Auswirkungen.

Zur Ermittlung der notwendigen Größe (Personal, Fahrzeugtechnik, Standorte) einer Feuerwehr muss zunächst eine Festlegung der gewünschten Qualität ihrer Produkte und Leistungen erfolgen. Diese Qualität muss auf Basis einer ortsspezifischen individuellen Risikoanalyse abschließend durch die politischen Mandatsträger festgelegt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan dient dazu, an Hand objektiver Kriterien das richtige Maß der vorzuhaltenden Feuerwehr zu bestimmen und festzuschreiben. Insofern liefert dieser Feuerwehrbedarfsplan eine Abwägung zwischen den fachlich erforderlichen Bemessungsszenarien und deren finanziellen Auswirkungen.

Dazu werden anhand von Bemessungsszenarien Schutzziele für die jeweilige Kommune definiert. Bei der Definition geeigneter Bemessungsszenarien werden auch die Ziele des politisch Gesamtverantwortlichen sowie der politischen Mandatsträger integriert. Anhand definierter Bemessungsszenarien wird vor allem der Bedarf an Einsatzdienstfunktionen festgelegt. In Abhängigkeit verschiedenster Rahmenbedingungen, muss der daraus resultierende Personalbedarf regelmäßig wiederkehrend berechnet werden.

Der Feuerwehrbedarfsplan trifft aus einsatztaktischer Sicht Aussagen zu Standorten der Feuerwachen von Berufsfeuerwehren und den Feuerwehrhäusern von Freiwilligen Feuerwehren. Weiterhin werden Festlegungen zur notwendigen Fahrzeugausstattung (Fahrzeugkonzept) getroffen. Ziel ist es, die anhand von Bemessungsszenarien definierten Schutzziele bestmöglich zu erfüllen. Dieses Ziel kann nur durch eine integrierte Einsatzstrategie erreicht werden.

Eine analoge Herangehensweise existiert auch für Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren. Auch hier spielt die Feuerwehrbedarfsplanung bei der Bemessung dieser Feuerwehren eine zentrale Rolle.

Die Fragestellung der Bedarfsplanung ist selbstverständlich nicht nur auf den Feuerwehrsektor beschränkt sondern analog auch auf andere Felder der Gefahrenabwehr anzuwenden.