Vermittlung der notwendigen Fachkompetenz, um den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten bei der Abwendung von Brandgefahren qualifiziert unterstützen zu können.

Bilder aus dem Lehrgang

Vermittlung der notwendigen Fachkompetenz, um den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten bei der Abwendung von Brandgefahren qualifiziert unterstützen zu können. Die Qualifikation zum Brandschutzhelfer erfolgt nach §10 Arbeitsschutzgesetz

  • Mitarbeiter/-innen, die als Brandschutzhelfer bestellt werden sollen

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

€ 149,­– zzgl. MwSt. je Teilnehmer

max. 15 Teilnehmer

 Snacks und Getränke sind in den Lehrgangskosten enthalten.